Informationen zur Ausbildung
Ausbildungsvoraussetzungen:
- als anerkannter Ausbildungsberuf ist gesetzlich kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben, mittlerer bis höherer Abschluss erwünscht
- gutes Feinhandgeschick
- technisches und ästhetisches Verständnis
- räumliches Vorstellungsvermögen
- gutes Seh- und Farbunterscheidungsvermögen
- gestalterische Begabung
- Ausdauer und Geduld
- Fähigkeit zum selbstständigen, gewissenhaften und konzentrierten Arbeiten
- rasche, aber trotzdem präzise Arbeitsweise
Ausbildungsdauer:
- in der Regel 3,5 Jahre
- Auf Antrag des Auszubildenden und Ausbilders kann, gemäß § 8 Berufsbildungsgesetz, die Ausbildungszeit verkürzt oder verlängert werden.
- Die ersten vier Monate der Ausbildungszeit gelten als Probezeit.
Ausbildungsorte:
Die Ausbildung zum Zahntechniker wird in Form der dualen Ausbildung durchgeführt.
- praktische Ausbildung im Betrieb (gewerbliches Labor)
- theoretische Ausbildung in den Berufsschulen SBBS Meiningen und SBBZ Weimar, je nach Einzugsgebiet (siehe Schulnetzplan). Der Unterricht erfolgt in Form des Blockunterrichtes.
- überbetriebliche Lehrunterweisung (ÜLU) im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Erfurt
Ausbildungsnachweis:
- Während der Ausbildung hat der Auszubildende ein Nachweisheft zu führen. Die Eintragungen sollen einen Überblick über den Verlauf der Ausbildung vermitteln.
Prüfungen:
- Zwischenprüfung nach 2 Jahren (Lernstandsfeststellung)
- Gesellenprüfung am Ende der Lehrzeit
Empfehlung zur Ausbildungsvergütung:
Mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) tritt eine einheitlichen Mindestvergütung für Auszubildende ab dem 1. Januar 2020 in Kraft. Die Einstiegshöhen der gesetzlichen Mindestvergütung sollen wie folgt jährlich angehoben werden:
Ausbildungsbeginn (jeweils 1. Lehrjahr) |
Mindestvergütung |
---|---|
2022 | 585 Euro |
2023 | 620 Euro |
2024 | 649 Euro |
Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr wird dem wachsenden Beitrag der Auszubildenden zur betrieblichen Wertschöpfung außerdem durch Aufschläge auf den Betrag aus dem Jahr des Ausbildungsbeginns Rechnung getragen.
Höhe der Mindestausbildungsvergütung im Jahr 2024
Ausbildungsjahr | Mindestausbildungsvergütung |
---|---|
1. Ausbildungsjahr | 649 Euro |
2. Ausbildungsjahr | 766 Euro |
3. Ausbildungsjahr | 876 Euro |
4. Ausbildungsjahr | 909 Euro |
Bewerbungen:
- direkt bei den gewerblichen zahntechnischen Laboren
- Adressen über Branchenverzeichnis, gelbe Seiten oder Internet
Stand: Jan. 2024