Login

Innungsversammlung der ZIT

Das oberste Organ der Zahntechniker-Innung ist die Innungsversammlung. Sie besteht aus den Mitgliedern der Handwerksinnung und tritt zweimal im Jahr in Form einer "ordentlichen Innungsversammlung" zusammen. Zu besonderen Anlässen kann auch eine "außerordentliche Innungsversammlung" einberufen werden.

Jedes Innungsmitglied hat bei diesen Versammlungen das Recht und die Möglichkeit, Einfluss auf wichtige Entscheidungen und Wahlen zu nehmen und mit seiner Teilnahme die Verbandsarbeit maßgeblich mitzugestalten.

Die Innungsversammlung beschließt über alle Angelegenheiten der Handwerksinnung, soweit sie nicht vom Vorstand oder den Ausschüssen wahrzunehmen sind.