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Mitteilungen

Die Frühjahrs-Mitgliederversammlung der Zahntechniker-Innung Thüringen findet am Mittwoch, den 17. April 2024, von 14.30 bis ca. 18.00 Uhr, im Hotel Dorotheenhof Weimar, Dorotheenhof 1, 99427 Weimar statt. Alle Mitglieder erhalten rechtzeitig eine persönliche Einladung.

Die praktische Gesellenprüfung im Zahntechniker-Handwerk findet jeweils in 2 Gruppen vom 15.01. bis 18.01. sowie vom 22.01. bis 25.01.2024 im BBZ der Handwerkskammer Erfurt statt. Die Ergebnisse werden am Freitag, den 26. Januar 2024, mit den Absolventen ausgewertet.

Alle jungen Zahntechniker-Gesellinnen und Gesellen, die ihre Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben, werden anschließend am 27. Februar 2024 zur feierlichen Übergabe der Zeugnisse und Gesellenbriefe in das Berufsbildungszentzrum der HWK Erfurt eingeladen.

Wir unterstützen den Verband der medizinischen Fachberufe e.V. bei einer Protestaktion am 08.09.2023 in Berlin vor dem Brandenburger Tor.
Wir zeigen der Gesundheitspolitik die „Rote Karte“! Inhalte und Forderungen siehe Anlage.
Los geht die Kundgebung am 8. September 2023 um 13.00 Uhr auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor und wird voraussichtlich bis ca. 15.00 Uhr dauern.
Jeder Teilnehmer ist willkommen.

Am 27. September 2023 findet das 2. Abrechnungsseminar für Fortgeschrittene mit ZTM Reinhold Haß aus Essen im BBZ der Handwerkskammer Erfurt statt. Alle Innungsmitglieder haben bereits ihre persönliche Einladung erhalten.

Die Frühjahrs-Mitgliederversammlung der Zahntechniker-Innung Thüringen findet am Mittwoch, den 03. Mai 2023, von 14.30 bis ca. 18.00 Uhr, im Hotel Dorotheenhof, Dorotheenhof 1 in 99427 Weimar statt. Alle Mitgliedsbetriebe haben bereits ihre persönlich Einladung mit den entsprechenden Anlagen erhalten.

Am 1. März 2023 konnte die Zahntechniker-Innung Thüringen 25 junge Zahntechnikergesellen und -gesellinnen in einer feierlichen Zusammenkunft von ihren Verpflichtungen als Auszubildende freisprechen.

Die Thüringer Landeszahnärztekammer und Zahntechniker-Innung laden für den 25./26. November 2022 traditionsgemäß auf die Messe in Erfurt ein.

Die Tagungsleitung für das wissenschaftliche zahntechnische Programm am Samstag wird erneut Zahntechnikermeister Siegbert Witkowsi vom Uniklinikum in Freiburg unter dem Thema: „Zahntechnik 2022 - Verlässliche Konzepte finden“, übernehmen.

Hier finden Sie das komplette Programm des Kongresses "ZahnMedizin 2022" zum Download sowie die Anmeldungen für interessierte Teilnehmer. Nutzen Sie den Frühbuchervorteil, der noch bis zum 15.09.2022 verlängert wurde. Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter und Auszubildenden, an dem Event teilzunehmen.

Die begleitende Dentalausstellung kann von interessierten Fachbesuchern kostenfrei besucht werden, wenn eine Teilnahme am wissenschaftlichen Programm nicht möglich ist.
Die Dentalaustellung hat am 25.11.22 von 11.00 - 18.00 Uhr und am 26.11.22 von 8.30 - 16.00 Uhr geöffnet.

Bitte unterstützen Sie das Zahntechniker-Handwerk in seinen Bemühungen, die massiven Kostensteigerungen wirtschaftlich kompensieren zu können, und unterzeichnen Sie die Online-Petition "Anpassung der Preis- und Lohnentwicklung im Zahntechniker-Handwerk vom 07.07.2022"

Jede Zeichnung zählt!
Die Zeichnungsfrist endet am 10. Oktober 2022!

Online finden Sie die Petition unter: Petition 135856 (bundestag.de)

Die Frühjahrs-Versammlung der Zahntechniker-Innung Thüringen fand am 18. Mai 2022 im Hotel Dorotheenhof am Stadtrand von Weimar statt.

Obermeister Jens Hochheim berichtete über aktuelle Themen seit der letzten Innungsversammlung. Ein besonderes Augenmerk richtete sich auf die Umsetzung der neuen Ausbildungsverordnung, die für alle ab 01. August 2022 eingestellten Auszubildenden gilt. Es wird zu erheblichen Umstellungen und Neuerungen in den Arbeitsabläufen, Lernfeldern und neu zu errichtenden Überbetrieblichen Lehrunterweisungen kommen und Ausbilder sind aufgerufen, sich ausgiebig mit den neuen Lerninhalten vertraut zu machen.

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ gestartet

Prämien für neue Ausbildungsplätze aus dem Konjunkturpaket

Für das im Konjunkturpaket der Bundesregierung enthaltene Programm „Ausbildungszuschüsse“ (Budget 500 Mio. Euro) wurden am 24.06.2020 die Eckpunkte im Bundeskabinett verabschiedet. Die Weichen dafür sind somit gestellt. Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation sollen unterstützt und motiviert werden, ihr Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten und jungen Menschen die Fortführung und den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen. Im Einzelnen sind folgende Förderungen enthalten:

  • (1) Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
  • (2) Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot erhöhen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
  • (3) Vermeidung von Kurzarbeit: KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.
  • (4) Auftrags- und Verbundausbildung: Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen
    pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern.
  • (5) Übernahmeprämie: KMU, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum
    Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU, mit bis zu 249 Beschäftigten), die durch die COVID-19-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind. Als Beschäftigtenzahl wird die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt. Bei verbundenen Unternehmen werden die Beschäftigten der einzelnen Unternehmen zusammen berücksichtigt. Für die Förderung kommen KMU in Betracht, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen. Praktika sind ausgeschlossen. Es wird nur eine Prämie pro Ausbildung gezahlt.

Die Umsetzung des Programms soll hinsichtlich der Maßnahmen (1) bis (3) und (5) durch Verwaltungsvereinbarung der Bundesagentur für Arbeit übertragen werden. Geplant ist, dass die Anträge auf Förderung für diese Maßnahmen bei der für das jeweilige Unternehmen örtlich zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen sind.

Eine Förderung erfolgt frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie und ist befristet bis zum 30. Juni 2021. Die Förderrichtlinie zum Programm wird derzeit noch erarbeitet. Erst dann können konkrete Aussagen zum Förderantrag und zum Ablauf der Auszahlungsmodalitäten getroffen werden.

Quelle: HWK Südthüringen

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