Mitteilungen
Traditioneller Weiterbildungskongress für das zahnmedizinische und zahntechnische Personal in Thüringen
von 18.10. bis 19.10.2024 in Weimar (Weimarhalle)
Die Veranstaltung beginnt am 18. Oktober mit einem Azubi-Tag. Der Zahntechnikertag am 19. Oktober widmet sich dem Tagungsthema "Zahntechnik 2030 – Alles nur noch KI?" Mit dem Zahntechniker-Ticket kann die gesamte Veranstaltung an beiden Tagen sowie die begleitende Dentalausstellung besucht werden.
Anmeldungen sind noch bis 15. August zum Frühbucherpreis möglich.
Weiterlesen … 16. Thüringer Zahnärztetag / 15. Thüringer Zahntechnikertag
Die Frühjahrs-Mitgliederversammlung der Zahntechniker-Innung Thüringen findet am Mittwoch, den 17. April 2024, von 14.30 bis ca. 18.00 Uhr, im Hotel Dorotheenhof Weimar, Dorotheenhof 1, 99427 Weimar statt. Alle Mitglieder erhalten rechtzeitig eine persönliche Einladung.
Weiterlesen … Mitgliederversammlung der ZIT am 17.04.2024
Die praktische Gesellenprüfung im Zahntechniker-Handwerk findet jeweils in 2 Gruppen vom 15.01. bis 18.01. sowie vom 22.01. bis 25.01.2024 im BBZ der Handwerkskammer Erfurt statt. Die Ergebnisse werden am Freitag, den 26. Januar 2024, mit den Absolventen ausgewertet.
Alle jungen Zahntechniker-Gesellinnen und Gesellen, die ihre Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben, werden anschließend am 27. Februar 2024 zur feierlichen Übergabe der Zeugnisse und Gesellenbriefe in das Berufsbildungszentzrum der HWK Erfurt eingeladen.
Weiterlesen … Gesellenprüfung und Freisprechung
Wir unterstützen den Verband der medizinischen Fachberufe e.V. bei einer Protestaktion am 08.09.2023 in Berlin vor dem Brandenburger Tor.
Wir zeigen der Gesundheitspolitik die „Rote Karte“! Inhalte und Forderungen siehe Anlage.
Los geht die Kundgebung am 8. September 2023 um 13.00 Uhr auf dem Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor und wird voraussichtlich bis ca. 15.00 Uhr dauern.
Jeder Teilnehmer ist willkommen.
Weiterlesen … Demo in Berlin "Rote Karte für die Gesundheitspolitik"
Am 27. September 2023 findet das 2. Abrechnungsseminar für Fortgeschrittene mit ZTM Reinhold Haß aus Essen im BBZ der Handwerkskammer Erfurt statt. Alle Innungsmitglieder haben bereits ihre persönliche Einladung erhalten.
Weiterlesen … Abrechnungsseminar am 27.09.2023
Die Frühjahrs-Mitgliederversammlung der Zahntechniker-Innung Thüringen findet am Mittwoch, den 03. Mai 2023, von 14.30 bis ca. 18.00 Uhr, im Hotel Dorotheenhof, Dorotheenhof 1 in 99427 Weimar statt. Alle Mitgliedsbetriebe haben bereits ihre persönlich Einladung mit den entsprechenden Anlagen erhalten.
Weiterlesen … Mitgliederversammlung der ZIT am 03.05.2023
Die Thüringer Landeszahnärztekammer und Zahntechniker-Innung laden für den 25./26. November 2022 traditionsgemäß auf die Messe in Erfurt ein.
Die Tagungsleitung für das wissenschaftliche zahntechnische Programm am Samstag wird erneut Zahntechnikermeister Siegbert Witkowsi vom Uniklinikum in Freiburg unter dem Thema: „Zahntechnik 2022 - Verlässliche Konzepte finden“, übernehmen.
Weiterlesen … 14. Thüringer Zahntechnikertag am 25./26.11.2022
Hier finden Sie das komplette Programm des Kongresses "ZahnMedizin 2022" zum Download sowie die Anmeldungen für interessierte Teilnehmer. Nutzen Sie den Frühbuchervorteil, der noch bis zum 15.09.2022 verlängert wurde. Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter und Auszubildenden, an dem Event teilzunehmen.
Die begleitende Dentalausstellung kann von interessierten Fachbesuchern kostenfrei besucht werden, wenn eine Teilnahme am wissenschaftlichen Programm nicht möglich ist.
Die Dentalaustellung hat am 25.11.22 von 11.00 - 18.00 Uhr und am 26.11.22 von 8.30 - 16.00 Uhr geöffnet.
Weiterlesen … Programm zum Thüringer Zahnärzte- und Zahntechnikertag
Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ gestartet
Prämien für neue Ausbildungsplätze aus dem Konjunkturpaket
Für das im Konjunkturpaket der Bundesregierung enthaltene Programm „Ausbildungszuschüsse“ (Budget 500 Mio. Euro) wurden am 24.06.2020 die Eckpunkte im Bundeskabinett verabschiedet. Die Weichen dafür sind somit gestellt. Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation sollen unterstützt und motiviert werden, ihr Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten und jungen Menschen die Fortführung und den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen. Im Einzelnen sind folgende Förderungen enthalten:
- (1) Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
- (2) Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot erhöhen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
- (3) Vermeidung von Kurzarbeit: KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.
- (4) Auftrags- und Verbundausbildung: Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen
pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern.
- (5) Übernahmeprämie: KMU, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum
Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU, mit bis zu 249 Beschäftigten), die durch die COVID-19-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind. Als Beschäftigtenzahl wird die Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt. Bei verbundenen Unternehmen werden die Beschäftigten der einzelnen Unternehmen zusammen berücksichtigt. Für die Förderung kommen KMU in Betracht, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen. Praktika sind ausgeschlossen. Es wird nur eine Prämie pro Ausbildung gezahlt.
Die Umsetzung des Programms soll hinsichtlich der Maßnahmen (1) bis (3) und (5) durch Verwaltungsvereinbarung der Bundesagentur für Arbeit übertragen werden. Geplant ist, dass die Anträge auf Förderung für diese Maßnahmen bei der für das jeweilige Unternehmen örtlich zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen sind.
Eine Förderung erfolgt frühestens ab Inkrafttreten der Förderrichtlinie und ist befristet bis zum 30. Juni 2021. Die Förderrichtlinie zum Programm wird derzeit noch erarbeitet. Erst dann können konkrete Aussagen zum Förderantrag und zum Ablauf der Auszahlungsmodalitäten getroffen werden.
Quelle: HWK Südthüringen